Nach dem Kauf
Lässt sich die Garantie auch verlängern?
Viele Hersteller bieten nach Ablauf der regulären Herstellergarantie eine Garantieverlängerung an. Diese können Sie bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers abschließen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, so bieten wir Ihnen auch gerne eine Garantieverlängerung über einen freien Garantieanbieter an.
In welche Werkstatt kann ich mit einem EU-Neuwagen?
Sie können mit Ihrem EU-Neuwagen in eine Vertragswerkstatt oder auch in eine freie Werkstatt. Wichtig für die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller ist lediglich, dass die Wartungsarbeiten gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt und diese auch entsprechend dokumentiert werden. In unseren Werkstätten führen wir für Sie selbstverständlich die Wartung aller Fabrikate gemäß Herstellervorgaben durch.
Habe ich im Vergleich zu deutschen Fahrzeugen einen höheren Wertverlust, wenn ich einen EU-Neuwagen wieder verkaufe?
EU-Fahrzeuge sind im deutschen Automobilmarkt längst keine Randerscheinung mehr. Aufgrund der Vielzahl an gehandelten EU-Fahrzeugen oder Reimporten und der vergleichbaren qualitativen Beschaffenheit der Fahrzeuge, ist kein höherer Wertverlust zu erwarten. Daher wird von seriösen Automobilhändler kein unterschiedlicher Bewertungsansatz bei der Rückgabe Ihres EU-Fahrzeugs verfolgt.
Ihre Ansprechpartner

Geschäftsführer
Tel.: 02364/9261-12
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Geschäftsführer
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